AGB´s

  1. Vorbestimmungen
  2. Vertrag
  3. Tischreservierungen(Gastronomie individuell bis 19 Personen ohne Speisenvorbestellung)
  4. Gruppenreservierungen (Gastronomie)
  5. Gruppenreservierungen mit Speisenvorbestellung (Gastronomie ab 20 Personen)
  6. Raumanmietung (QuasselPalast)
  7. Geschlossene Gesellschaft
  8. Reservierungen Swin Golf
  9. Stornierungen Swin Golf
  10. Haftungsausschluss
  11. Gerichtsstand
  12. Sonstiges


1. Vorbestimmungen

1.1 Die Swin Golf Otze GbR und DER HOFLADEN - Carsten Lahmann - sind je nach Buchungsbereich gegenüber dem Kunden bzw. Gast tätig.

1.2 Alle Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bestimmungen. Sie gelten für alle künftigen Leistungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.  

1.3 Die Swin Golf Otze GbR betreibt das Restaurant WellblechPalast - den QuasselPalast - den SpielPalast und die Swin Golf Anlage mit der angeschlossenen Gastronomie.
DER HOFLADEN - Carsten Lahmann betreibt den Hofladen (Einzelhandel).
Als Gast werden die zu bewirtende Person und der Spieler auf der Swin Golf Anlage bezeichnet. Der Kunde ist der Käufer im Hofladen und im Web-Shop.

 

2. Vertrag


2.1 Es kommen ausschließlich Verträge zwischen den genannten Parteien zustande.

2.2 Der Abschluss des Vertrages kommt dadurch zustande, dass der Gast / Kunde eine schriftliche (auch per Mail) / mündliche Anfrage hinsichtlich des Programms / der Reservierung oder einer anderen Leistung bei der Swin Golf Otze GbR stellt.
Der Gast / Kunde erhält sodann eine verbindliche schriftliche Bestätigung der Swin Golf Otze GbR mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesandt. Mit der Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung ist der Vertrag zwischen dem Gast / Kunden und der Swin Golf Otze GbR wirksam abgeschlossen.

2.3 Die Swin Golf Otze GbR versichert, die personenbezogenen Daten des Gastes / Kunden vertraulich zu behandeln und Dritten, die nicht Vertragspartner sind, - insbesondere Adressfirmen - nicht zur Kenntnis zu bringen. Die Vorschriften des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.

2.4 Der Gast verpflichtet sich, die Swin Golf Otze GbR auf Allergien und Unverträglichkeiten gegen Lebensmittel bei Vertragsschluss hinzuweisen.

2.5 Für die Abwicklung der Reservierung fallen für den Gast keine Gebühren an. Er trägt ausschließlich die Kosten für die Leistungen, die in der gebuchten Bewirtung oder Veranstaltung (Swin Golf) enthalten sind. Bei Bestellungen im Shop  werden gemäß unseren Angaben Versandkosten berechnet.


3. Tischreservierungen
(individuell bis 19 Personen ohne Speisenvorbestellung)


3.1 Eine Reservierung bis 19 Personen ohne Speisenvorbestellung ist fernmündlich oder schriftlich möglich.

3.2 Bei einer individuellen Tischreservierung bis 19 Personen ohne Speisenvorbestellung ist die Reservierung des Tisches bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt ohne Meldung einer Verspätung garantiert. Für den Fall, dass eine Verspätung von mehr als 30 Minuten eintritt, ist der Gast / Kunde verpflichtet, diese Verspätung zumindest fernmündlich zu melden. Andernfalls verliert der Gast / Kunde die Reservierung vollständig. Auch bei Meldung der Verspätung durch den Kunden verliert dieser den Anspruch auf die reservierte Platzierung und erhält einen Tisch nach Verfügbarkeit.
3.3 Um die Verwaltung der Tische zu optimieren, werden bei Tischreservierungen ohne Speisenvorbestellung in der Regel 3 Stunden Aufenthalt vorgesehen.
Auf Wunsch ist eine Verlängerung selbstverständlich möglich. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Buchung in der Rubrik "Bemerkungen" an.

3.4 Eine Stornierung der Tischreservierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich.

3.5 Im Falle eines Nichterscheinens kann die Swin Golf Otze GbR eine Gebühr von ? 15,00 pro Person erheben.

4. Gruppenreservierungen (Gastronomie)

4.1 Eine Gruppenvorbestellung ist ausschließlich schriftlich (auch per Mail) möglich.

4.2 Eine Stornierung des abgeschlossenen Vertrages kann bis sieben Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos erfolgen. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% des zu erwartenden Umsatzes geltend gemacht. Erfolgt eine Stornierung am selben Tag oder erscheint die Gruppe nicht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des zu erwartenden Umsatzes erhoben. Zur Berechnung der Stornogebühr wird bei fehlender Vorbestellung einer bestimmten Leistung als Berechnungsgrundlage das günstigste Hauptgericht im Wellblechpalast  angesetzt.
Gleiches gilt für die genannte Gästezahl für die reserviert worden ist.

 

5. Gruppenreservierungen mit Speisenvorbestellung
(ab 20 Personen)

5.1 Eine Speisenvorbestellung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

5.2 Eine Stornierung der Speisenvorbestellung ist bis sieben Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Bei Stornierung der Vorbestellung nach dem genannten Zeitpunkt ist die Swin Golf Otze GbR berechtigt, 50% des erwarteten Umsatzes zu berechnen. Erfolgt eine Stornierung am selben Tag oder erscheint die Gruppe nicht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des erwarteten Umsatzes erhoben.
Gleiches gilt für die genannte Gästezahl für die reserviert worden ist

5.3 Eine Änderung der Speisenvorbestellung kann bis 72 Stunden vor der Bewirtung schriftlich erfolgen.

 

6. Raumanmietung

6.1 Die Anmietung vom QuasselPalast hat schriftlich zu erfolgen.
Es gelten die Preise als vereinbart, die der gültigen Preisliste entnommen werden können.


6.3 Eine Stornierung der Raumanmietung ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt wird eine Stornogebühr in Höhe von 50%  des erwarteten Umsatzes erhoben. Erfolgt eine Stornierung am selben Tag oder wird der Raum nicht in Anspruch genommen, werden 100% des vereinbarten Preises fällig.
Gleiches gilt für die genannte Gästezahl für die reserviert worden ist

7. Geschlossene Gesellschaft


7.1 Die Reservierung für eine geschlossene Gesellschaft kann nur bedingt erfolgen.
Eine Reservierung im QuasselPalast ist immer eine geschlossene Veranstaltung für bis zu 40 Personen.
Die Reservierung für eine geschlossene Gesellschaft Im WellblechPalast ist allerdings eher die Ausnahme. Es handelt sich bei einer Reservierung ausschließlich um eine geschlossene Gesellschaft wenn in der Auftragsbestätigung der Swin Golf Otze Gbr der Vermerk: Geschlossene Veranstaltung aufgeführt ist.

7.2 Die Reservierung der geschlossenen Gesellschaft kann bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes erhoben. Bei einer Stornierung bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 80% des Auftragswertes erhoben.  Eine Stornierung ist nach dem genannten Termin nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtpreis der Reservierung fällig.
Gleiches gilt für die genannte Gästezahl für die reserviert worden ist.

 

8. Reservierungen Swin Golf

8.1 Eine Reservierung bis 19 Personen ist fernmündlich oder schriftlich möglich.
Eine Gruppenvorbestellung ab 20 Personen ist ausschließlich schriftlich (auch per Mail) möglich.

8.2 Bei einer Reservierung  ist die Reservierung der Schläger  bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt ohne Meldung einer Verspätung garantiert. Für den Fall, dass eine Verspätung von mehr als 15 Minuten eintritt, ist der Gast / Kunde verpflichtet, diese Verspätung zumindest fernmündlich zu melden. Andernfalls verliert der Gast / Kunde die Reservierung vollständig. Bei einer Verspätung  von mehr als 30 Minuten verliert der Gast/Spieler den Anspruch auf die reservierte Ausstattung (Schläger)und erhält einen Schläger nach Verfügbarkeit.

9. Stornierungen Swin Golf

9.1. Stornierung / Teilnehmerzahl
Eine Stornierung aufgrund des Wetters (einzig und ausschließlich Dauerregen und oder starker Sturm) ist noch am Tag der Veranstaltung KOSTENLOS möglich.
Eine Stornierung für Gruppen ab 20 Personen  kann bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos erfolgen. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% des zu erwartenden Umsatzes geltend gemacht. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes erhoben. Erfolgt eine Stornierung am selben Tag oder erscheint die Gruppe nicht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des zu erwartenden Umsatzes erhoben. Zur Berechnung der Stornogebühr wird bei fehlender Vorbestellung einer bestimmten Leistung als Berechnungsgrundlage das günstigste Getränk und die altersentsprechende Swin Golf Gebühr berechnet.
Gleiche Stornogebühren gelten bei Reduzierung der Reservierten Spielteilnehmer.

10. Haftungsausschluss


Der Auftraggeber hat etwaige Mängel der Leistungen der GlobalGuest Germany GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftraggeber verpflichtet, zunächst eine angemessene Frist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung zu setzen.

10.1 Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten,
insbesondere wegen

  • Unmöglichkeit
  • Verzug
  • Verschulden bei Vertragsschluss
  • unerlaubter Handlung


haftet die Swin Golf Otze GbR nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Gast seiner Verpflichtung aus Ziff. 2.4 zur Meldung von Allergien und Unverträglichkeiten nicht nachkommt.


10.2 Die Haftung nach Ziff. 1 ist beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden, höchstens allerdings auf das 6-fache des Reservierungs- bzw. Auftragswertes.


10.3 Der Haftungsausschluss nach Ziff. 1) gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen eine der wesentlichen Kardinalspflichten aus dem Vertrag und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

10.4 Das Spielen (Swin Golf, PaGoBi, Leitergolf….) erfolgt auf eigene Gefahr.

10.5 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, schließen eine Haftung der Swin Golf Otze GbR aus. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

11. Gerichtsstand

11.1 Als Erfüllungsort des Vertragsverhältnisses gilt der Sitz der Swin Golf Otze GbR in Burgdorf-Otze.

11.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, gilt der Sitz der Swin Golf Otze GbR auch als Gerichtsstand. Die Swin Golf Otze GbR ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

12. Sonstiges

Sollte eine der vereinbarten Bestimmungen unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen weiterhin ihre Wirksamkeit.

Stand 10/2012